In schwierigen Situationen, in denen Familien Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen unterstützend zur Verfügung. Nach der Geburt, bei Krankenhausaufenthalten oder in anderen Notsituationen müssen Hilfen, z.B. eine Haushaltshilfe oder die Kinderbetreuung, organisiert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen können unsere Betreuungsleistungen durch die Krankenkassen übernommen werden. Darüber hinaus können die Aufwendungen im Rahmen von haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden.